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14.

Nov 2018

Nicht fristgerecht

Kommentar 162
geschrieben von  Martin Schmitz
Publiziert in Ausgabe 162
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Eins vornweg: Ich bin kein Rechtsexperte und spreche daher als absoluter Laie. Dementsprechend weiß ich auch nicht, ob es Usus ist, zu klagen, wenn andere Leute Konsequenzen aus meinen eigenen (zum Teil schweren) Verfehlungen ziehen. Aber aus Laiensicht ist dieses Verhalten mindestens unangenehm.

 

Die RWTH hat gegen die NRW-Bank geklagt, weil diese der Uni eigentlich schon zugesicherte Gelder wieder entzogen hatte. Selbstverständlich ist das ärgerlich. Gerade auch, weil es sich um ordentliche Summe von 210.000 Euro dreht. Für dieses Geld hätte man sicherlich einiges an Forschungsarbeit leisten können.

 

Allerdings war es die Uni, welche die Anträge offenbar falsch ausgefüllt und massiv verspätet einreichte. Laut eigenen Angaben hatte die NRW-Bank der Uni zwei Aufschübe der Frist gewährt — obwohl (oder vielleicht auch gerade weil) sie zu dem Schluss gekommen ist, dass an den entsprechenden Stellen in der Uni Chaos herrsche. Es scheint, als sei die Bank der RWTH entgegengekommen. Zum Dank klagt die Uni nun.

 

Die Anwältin der RWTH argumentierte, dass die Gelder nicht hätten gestrichen werden müssen. Schließlich seien alle Unterlagen bereits einen Monat nach Ablauf der Frist eingereicht worden. Diese Argumentation ist ein Schlag ins Gesicht aller Studierender, die wegen der strengen Abgabefristen von Haus- oder Abschlussarbeiten Nachtschichten einlegen und zum Fristenkasten laufen mussten.

 

Ich plädiere ausdrücklich nicht dafür, dass Fristen ab sofort eher freiwillige Abgabedatumsempfehlungen werden sollen. Selbstverständlich ist es allein schon im Sinne der Fairness wichtig, darauf zu achten, dass Studierende den gleichen Zeitrahmen etwa für ihre Bachelorarbeit bekommen wie ihre Kommilitonen. Was mich massiv ärgert ist die Doppelmoral, die hier an den Tag gelegt wird: Auf der einen Seite das starre Beharren auf Fristen, sodass selbst ein gebrochener Arm kein Grund ist, einen Aufschub beim Abgabedatum zu bekommen — mit der Begründung, man könne die BA doch auch nur mit links tippen. Andererseits scheint man unangenehm überrascht und fühlt sich ungerecht behandelt, wenn nach zweimaligem Aufschub der trotzdem noch um "nur" einen Monat verspätete Antrag abgelehnt wird.

 

In einem so klar gelagerten Fall auch noch vor Gericht zu ziehen, zeugt im Idealfall von unverbesserlichem Optimismus. Denn wenn selbst der zuständige Richter zu Beginn der Verhandlung fragt, wie man diese denn eigentlich zu gewinnen gedenke, klingt das nicht gerade nach großen Siegeschancen. Im schlimmsten Fall zeugt es von einer verzerrten Selbstwahrnehmung und Überheblichkeit. Die RWTH weist immer wieder auf ihren Status als Exzellenz-Uni hin und konnte diesen auch kürzlich noch festigen. Sich darauf auszuruhen und auf stetiges Entgegenkommen aller anderen zu hoffen, funktioniert aber offensichtlich nicht.

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Martin Schmitz

Martin Schmitz

studiert Technikkommunikation/Informatik und ist seit etwa dreieinhalb Jahren dabei. Trotz seines Jahres in Norwegen hat er weiter für die Kármán geschrieben, die es ihm hoffentlich irgendwann mal in Aktienanteilen (oder so) danken wird. Schreibt eigentlich über alles, was ihm so vor die Flinte kommt.

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