Weil die Uni Anträge falsch oder unvollständig und viel zu spät einreichte, kürzte die NRW-Bank 2014 die Fördermittel für drei Forschungsprojekte. Vor dem Verwaltungsgericht wurde diese Entscheidung am 9. November nun bekräftigt.
Wie die Aachener Nachrichten berichteten, dreht es sich dabei um Fördergelder in Höhe von etwa 210.000 Euro, die auf Forschungsprojekte im Institut für Textiltechnik (ITA), dem Werkzeugmaschinenlabor (WZL) und dem Aerodynamischen Institut verteilt worden wären. Die NRW-Bank beklagte sich über "chaotische" Zustände in der Hochschulverwaltung. Als die Hochschule nach zweimaliger Verlängerung der Frist die Anträge immer noch nicht eingereicht hatte, verweigerte die NRW-Bank die Auszahlung der Fördergelder. Daraufhin klagte die RWTH.
Die Anwältin der RWTH versuchte die wiederholten Versäumnisse zu entschuldigen und wies auf die schwierigen Strukturen innerhalb der Universität hin. So seien die Institute selbst dafür verantwortlich, die Förderanträge auszufüllen, und nicht die Zentrale Hochschulverwaltung. Außerdem habe man einen Monat nach der letzten Frist alle benötigten Anträge und Unterlagen abgegeben. Diese Argumentation hat den zuständigen Richter offenbar nicht überzeugt, die RWTH bekommt die Fördergelder also nicht mehr überwiesen.
Im Raum stand auch der Verdacht auf Subventionsbetrug. Auf einigen Anträgen standen Arbeitsstunden von Mitarbeitern, die krank geschrieben oder im Urlaub waren. Diesen Vorwurf wies die RWTH-Anwältin zurück und erklärte, überarbeitete Mitarbeiter hätten lediglich Fehler gemacht. Inzwischen habe man das Personal aufgestockt, um die Missstände zu beseitigen.